NEWS: PANORAMAFENSTER
Mit der Definition des neuen Gesetzesdekrets Nr. 115/2022 fällt der Einbau von Panoramaverglasungen (VEPA) unter die Rechtsvorschriften des „Freien Bauens“, daher ist keine vorherige Genehmigung der Gemeinde mehr erforderlich, wodurch die bürokratischen Verfahren vereinfacht werden.
Die Fenster erfüllen die Funktion des Sonnenschutzes, des Schutzes vor Witterungseinflüssen, verbessern die Schall- und Energieleistung und reduzieren den Wärmeverlust. Sie können auf jeder vorhandenen Oberfläche installiert werden, sei es eine Veranda oder ein Balkon.
Ihre Eigenschaft ist, dass sie vollständig abnehmbar sind, sie sind Schiebesysteme, die das Öffnen und Schließen des Fensters selbst ermöglichen und je nach Jahreszeit dazu dienen, die Auswirkungen des Klimas sowohl im Sommer als auch im Winter zu mildern.
Schließlich begünstigen diese Strukturen „eine natürliche Mikrobelüftung“, die die Zirkulation eines konstanten Belüftungsstroms ermöglicht, um die Gesundheit der Innenräume zu gewährleisten; Sie haben technisch-konstruktive Eigenschaften und ästhetische Profile, um die visuelle Wirkung und die scheinbare Masse zu minimieren und die bereits bestehenden architektonischen Linien des Hauses nicht zu verändern.